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Mit Beginn des Karfreitags ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Agenturen des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS) entsprechend dem nationalen Feiertagskalender geschlossen bleiben. Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer nicht in der Lage sein werden, persönlich bei Agenturen zu erscheinen, um Anfragen zu stellen oder persönliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Trotz der Schließung der INSS-Agenturen an diesem Freitag (29) haben Versicherungsnehmer jedoch immer noch einige Möglichkeiten, während der Feiertage Leistungen anzufordern, wie zum Beispiel die Meu INSS-Website und -Anwendung sowie das Kundendienstzentrum unter der Nummer 135. Weitere Details finden Sie hier!
Beantragung von INSS-Leistungen im Urlaub
Daher können Versicherungsnehmer, wie bereits erwähnt, auch während des Karfreitagsfeiertags verschiedene Leistungen beim INSS beantragen, darunter:
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- Ruhestand;
- Krankengeld;
- Sterbegeld;
- Mutterschaftsgeld
- Continuous Payment Benefit (BPC)
- Zwischen anderen.
Dazu müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
- Greifen Sie auf die zu Webseite oder Meu INSS-Anwendung (verfügbar für Android Und iOS);
- Geben Sie Ihr CPF- und Zugangspasswort ein;
- Klicken Sie auf „Neue Bestellung“;
- Geben Sie die Leistung, die Sie beantragen möchten, in das dafür vorgesehene Feld ein.
- Wählen Sie die gewünschte Leistung aus;
- Geben Sie Ihre Daten an;
- Lesen Sie den auf dem Bildschirm angezeigten Text und befolgen Sie die Anweisungen.
- Notieren Sie sich abschließend die Protokollnummer, um die Anfrage zu verfolgen.
Zahlungen
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass laut offiziellem INSS-Kalender an diesem Freitag auch keine Leistungszahlung erfolgt. Auf diese Weise dauern die Zahlungen bis Donnerstag und werden dann am Montag (1.) wieder aufgenommen. Sehen Sie sich den Zahlungsplan für den Monat März an:
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Begünstigte, die bis zu einem Mindestlohn beziehen:
Letzte Leistungsnummer | Zahlungsdatum |
1 | 22. März |
2 | 25. März |
3 | 26. März |
4 | 27. März |
5 | 28. März |
6 | 1. April |
7 | 2. April |
8 | 3. April |
9 | 4. April |
0 | 5. April |
Leistungsempfänger, die mehr als den Mindestlohn erhalten:
Letzte Leistungsnummer | Zahlungsdatum |
1 und 6 | 1. April |
2 und 7 | 2. April |
3 und 8 | 3. April |
4 und 9 | 4. April |
5 und 0 | 5. April |
Bild: Tomaz Silva / Agência Brasil