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Informieren Sie sich darüber, ob Sie nach 6 Monaten Beschäftigung eine Arbeitslosenversicherung beantragen können und welche allgemeinen Leistungskriterien gelten.
Viele Brasilianer wünschen sich finanzielle Stabilität, und die Arbeitslosenversicherung stellt eine wertvolle Alternative für diejenigen dar, die unter ungerechtfertigten Entlassungen leiden. Daher soll diese vom Staat bereitgestellte Leistung eine vorübergehende finanzielle Unterstützung bieten, während der Einzelne einen neuen Arbeitsplatz sucht.
Viele fragen sich jedoch: Können Sie die Leistung bereits nach 6 Monaten Erwerbstätigkeit erhalten? In diesem Text klären wir, nach welcher Dauer jemand erwerbstätig ist und eine Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen kann. Lesen Sie weiter!
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Ist es sinnvoll, nach 6 Monaten Erwerbstätigkeit eine Arbeitslosenversicherung zu beantragen?
Wenn Sie zum ersten Mal eine Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, die Kriterien zu kennen. Für den ersten Auftrag benötigte der Profi zunächst nur sechs Monate Anstellung. Aufgrund der jüngsten Gesetzesänderungen ist jedoch derzeit eine ununterbrochene Beschäftigung von 12 Monaten erforderlich, um auf die Leistung beim ersten Antrag zugreifen zu können.
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Bei späteren Inanspruchnahmen aus der Arbeitslosenversicherung verkürzt sich die Mindestbeschäftigungsdauer jedoch auf 6 Monate. Wenn also ein Arbeitnehmer die Leistung zum zweiten Mal beantragt, kann er bis zu 3 Aktien erhalten, sofern er mindestens 6 Monate gearbeitet hat.
Wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Es ist wichtig zu verstehen, wer Anspruch auf Arbeitslosenversicherung hat, ob nach 6 oder 12 Monaten Beschäftigung. Zu den berechtigten Personen gehören:
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- Registrierte Mitarbeiter: Personen, die offiziell registriert sind und denen ohne triftigen Grund gekündigt wurde. Für diese variiert die Mindestbeschäftigungszeit je nach vorheriger Anfrage;
- Hausangestellte: Personen, die regelmäßig Familien oder Einzelpersonen betreuen und ohne Begründung entlassen wurden;
- Handwerkerfischer: Während des Zeitraums, in dem die Fischereitätigkeit eingeschränkt ist, haben auch diese Berufstätigen das Recht, die Leistung zu beantragen;
- Geretteter Berufstätiger: Auch diejenigen, die aus einem mit der Knechtschaft vergleichbaren Arbeitsumfeld entfernt wurden, haben Zugang zu der Leistung.
Darüber hinaus gibt es für jede Gruppe bestimmte Kriterien, die von der Bestätigung der geleisteten Arbeitsmonate bis zur Bedingung reichen, dass sie keine anderen Sozialversicherungsleistungen beziehen.