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Invaliditätsrente und Krankengeld sind Sozialversicherungsleistungen, die den Versicherungsnehmern des INSS (National Social Security Institute) garantiert werden. Wussten Sie jedoch, dass es eine Liste von Krankheiten gibt, die Sie von dieser Leistung ausschließen?
Für Invaliditätsleistungen (vorübergehend oder dauerhaft) gelten einige Bestimmungen. Eine davon ist nämlich, dass eine Wartezeit von 12 Monaten eingehalten werden muss, damit INSS-Beiträge Anspruch auf Leistungen haben. Daher definiert die betreffende Liste Krankheiten, für die keine Wartezeiten gelten.
Mit anderen Worten, wenn bei dem Steuerzahler eine der aufgeführten Krankheiten diagnostiziert wird MTPS/MS Interministerielle Verordnung Nr. 22 VOM 31.08.2022, muss er die 12 Monate der Pflichtzahlungen nicht abgeschlossen haben.
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Feststellungen über Krankheiten, die keinen Mangel erfordern
Wie in der Interministeriellen Verordnung festgelegt, wird Folgendes festgelegt:
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– Art. 1 Die Gewährung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Rentenleistungen bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit an Versicherte des Allgemeinen Sozialversicherungssystems – RGPS ist von Wartefristen befreit, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf die in dieser Verordnung aufgeführten Krankheiten und Zustände zurückzuführen ist.
Es wird auch angegeben, dass das klinische Bild der akuten Entwicklung und Schweregradkriterien berücksichtigt werden. Es steht jedoch weiterhin fest, dass die Krankheit nach dem Beitritt zum RGPS (Allgemeines Sozialversicherungssystem) eingetreten sein muss, um vom Mangel befreit zu sein.
Vollständige Liste
Nachfolgend sind nun, wie in der Verordnung aufgeführt, die Krankheiten aufgeführt, die den Mangel befreien:
- Aktive Tuberkulose;
- Lepra;
- Schwere psychische Störung mit geistiger Entfremdung;
- Bösartige Neubildung;
- Blindheit;
- Irreversible und behindernde Lähmung;
- Schwere Herzerkrankung;
- Parkinson-Krankheit;
- Spondylitis ankylosans;
- Schwere Nephropathie;
- Fortgeschrittenes Stadium der Paget-Krankheit (Osteitis deformans);
- Erworbenes Immunschwächesyndrom (AIDS);
- Strahlenbelastung;
- Schwere Lebererkrankung;
- Multiple Sklerose;
- Schlaganfall (akut); Und
- Chirurgischer akuter Abdomen.
Bild: rawpixel.com auf Freepik