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Die Bundesregierung hat kürzlich eine wichtige Änderung für Steuerzahler angekündigt, die Immobilien besitzen. Die Freigrenze für die Deklaration der Einkommensteuer (IR) Der Verkaufswert der Immobilien stieg von 300.000 R$ auf 800.000 R$.
Diese Änderung wirkt sich direkt auf diejenigen aus, die Immobilien von geringerem Wert besitzen, da sie von der Zahlung der Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie befreit sind, solange der Wert der Transaktion 800.000 R$ nicht übersteigt.
Änderungen im IR
Die Änderung der IR-Regeln soll den Immobilienmarkt beleben, für mehr Bewegung sorgen und den Kauf und Verkauf von Immobilien erleichtern. Darüber hinaus soll die Maßnahme auch die Gesamtwirtschaft ankurbeln, da der Verkauf von Immobilien mehrere andere Sektoren bewegt.
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Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Regel nur für Immobilien gilt, die als Wohnraum genutzt werden, also für Wohnimmobilien. Gewerbeimmobilien, Grundstücke und Grundstücke anderer Art fallen nicht unter diese Ausnahme.
Bei dieser Änderung ist es wichtig, dass Steuerzahler bei der Erklärung der Steuer R aufpassen. Für diejenigen, die Immobilien innerhalb der neuen Freigrenze besitzen, ist es notwendig, die Verkaufsdaten in der Erklärung anzugeben, jedoch die Steuer, die dem in der erzielten Gewinn entspricht Die Transaktion muss nicht bezahlt werden.
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Für diejenigen, die Immobilien im Wert von mehr als 800.000 R$ besitzen, bleibt der Freibetrag gleich und es ist notwendig, die Steuer auf den aus dem Verkauf erzielten Gewinn zu berechnen.
Es ist wichtig zu bedenken, dass die Änderung der IR-Regeln den Steuerzahler nicht davon befreit, den Verkauf der Immobilie anzumelden. Die Anmeldung von Immobilienkauf- und -verkaufstransaktionen ist weiterhin verpflichtend.
ACHTUNG: Es gibt keine Gebührenbefreiung
Es ist auch erwähnenswert, dass die IR-Befreiung beim Verkauf von Immobilien keine Befreiung von anderen Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Immobilientransaktion bedeutet. Steuern wie beispielsweise die ITBI (Immobilienerwerbsteuer) und Notargebühren bleiben weiterhin geschuldet.
Zusammenfassend bringt die Änderung der IR-Regeln Vorteile für Steuerzahler, die Immobilien mit einem Verkaufswert von weniger als 800.000 R$ besitzen, da sie von der Zahlung der Steuer auf den mit der Transaktion erzielten Gewinn befreit sind. Es ist jedoch notwendig, sich über weitere steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit der Immobilientransaktion im Klaren zu sein.
Es wird immer empfohlen, sich bei der Durchführung professionell beraten zu lassen Erklärung von IR, insbesondere wenn es um Immobiliengeschäfte geht. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Steuerpflichten korrekt erfüllt werden, und zukünftige Probleme mit dem Bundesfinanzamt vermieden werden.
Bild: rawpixel/Freepik