Kann ich in den Ruhestand gehen, ohne einen Beitrag zum INSS zu leisten? Finden Sie es hier heraus

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Das INSS verlangt von Einzelpersonen, Beiträge zu leisten, um ihren Ruhestand zu gewährleisten. Was passiert jedoch, wenn keine Beiträge geleistet werden?

Um in den Ruhestand zu gelangen, muss jeder sein Leben lang Beiträge an die Nationale Sozialversicherungsanstalt (INSS) leisten. Daher fragen sich viele Nichtsteuerzahler, wie sie in Zukunft in Rente gehen werden.

Es ist zu beachten, dass die Sozialversicherung nicht nur Sozialversicherungsleistungen, sondern auch Assistenzleistungen bietet. Ein Beispiel ist der Continuous Payment Benefit (BPC), der durch das Organic Social Assistance Law (LOAS) geregelt wird.

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Obwohl das BPC/LOAS einen Mindestlohn für Senioren und Menschen mit Behinderungen jeden Alters vorsieht, handelt es sich dabei nicht um eine Rente. Im Laufe dieses Textes werden Sie verstehen, wie diese Assistenzleistung funktioniert.

Wie funktioniert BPC in der Praxis?

Wie kurz erwähnt, richtet sich diese Leistung an Senioren ab 65 Jahren und Menschen mit Behinderungen jeden Alters. Allerdings müssen sie nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

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In diesem Sinne darf das Pro-Kopf-Einkommen ¼ des Mindestlohns, also R$ 330, nicht überschreiten. Die Gefährdung wird durch das Einheitliche Register (CadÚnico) nachgewiesen. Bei Menschen mit Behinderung ist neben dem Nachweis ihres Einkommens auch der Nachweis ihres Zustands erforderlich.

Vor der Gewährung der Leistung findet ein Sozialgespräch statt und anschließend erhält der Antragsteller bei Einhaltung der Regeln den Mindestlohnbetrag. Da es sich bei der BPC nicht um eine Rente handelt, hinterlässt sie keine Sterberente und zahlt nicht das 13. Gehalt des INSS.

BPC ist nicht für immer

Aus dem gleichen Grund gilt auch die BPC nicht lebenslang. Wenn das Sozialversicherungssystem feststellt, dass der Bürger zu viel erhält, wird es die Leistung aussetzen. Um dies zu vermeiden, muss der Leistungsempfänger dem INSS weiterhin nachweisen, dass er Anspruch auf die Leistung hat.

Daher muss der Begünstigte die CadÚnico-Registrierung alle zwei Jahre aktualisieren, damit die Regierung bestätigt, dass er oder sie im festgelegten Einkommensbereich bleibt. Darüber hinaus müssen sich Menschen mit Behinderung alle zwei Jahre der institutsärztlichen Untersuchung unterziehen.