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Wie bei jeder anderen Form der finanziellen Unterstützung müssen Empfänger des Continuous Payment Benefit (BPC) des National Social Security Institute (INSS) bestimmte Kriterien erfüllen.
Das BPC richtet sich an Senioren über 65 Jahre oder Menschen mit Behinderungen jeder Altersgruppe. Dies wirft bei Eltern von Menschen mit Behinderung häufig Fragen nach der Möglichkeit einer Beschäftigung auf. Solange die Einkommensnorm nicht verletzt wird, kann die verantwortliche Person ihren Arbeitsplatz behalten.
Das maximal zulässige Einkommen pro Familienmitglied und Monat beträgt ¼ des Mindestlohns. Das heißt, wenn eine vierköpfige Familie Anspruchsberechtigter ist, der Leistungserbringer aber nur den Mindestlohn verdient, wird die Leistung nicht unterbrochen.
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Wann kann der BPC widerrufen werden?
Um Anspruch auf das BPC zu haben, müssen ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Einheitsregister (CadÚnico) registriert sein. Daher muss jede Änderung der Familienzusammensetzung in der Registrierungsaktualisierung berücksichtigt werden, damit die Bundesregierung die sozioökonomische Situation der Familie beurteilen kann.
Darüber hinaus muss die Registrierung alle zwei Jahre aktualisiert werden, auch wenn keine Änderungen eintreten. Andernfalls kann die BPC vom Sozialversicherungsinstitut ausgesetzt und schließlich widerrufen werden. Bei Menschen mit Behinderung ist zusätzlich eine ärztliche Begutachtung erforderlich.
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Damit weist der Leistungsempfänger nach, dass er noch über den körperlichen, motorischen oder geistigen Zustand verfügt, der die Gewährung der Leistung rechtfertigt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Leistung widerrufen werden.
Was passiert, wenn die Person, die das BPC erhält, einen Job bekommt?
Wenn die Person mit einer Behinderung einen durch die Konsolidierung der Arbeitsgesetze (CLT) formalisierten Arbeitsplatz erhält, wird das BPC widerrufen. Die Person erhält jedoch automatisch einen Alternativbetrag.
Dies ist die Eindämmungshilfe. Diese Leistung wird Menschen mit Behinderungen gewährt, die erwerbstätig sind und deren Einkommen weniger als zwei Mindestlöhne beträgt. Sein Zweck besteht darin, die soziale und berufliche Eingliederung dieser Personen zu unterstützen und zusätzliche finanzielle Unterstützung anzubieten.