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Vielen Menschen ist es jedoch nicht bewusst, dass das INSS ab diesem Mittwoch (25.) R$ 330,00 zu den Zahlungen hinzufügen wird.
Am Mittwoch (25.) beginnt das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS) mit der Zahlung für den Monat Oktober. Somit erhalten bis zum Ende dieses Monats nur diejenigen Anspruch auf Leistungen des Instituts, die Anspruch auf einen Mindestlohn (R$ 1.320,00) haben, auch mit einer Invaliditätsrente.
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Daher gewährt das INSS für diese Rentenkategorie einen zusätzlichen Betrag von R$ 330,00 für diejenigen, die Hilfe bei täglichen Aufgaben wie Anziehen, Baden und Essen benötigen. Daher stellt der zusätzliche Betrag 25% der Gesamtleistung dar, was zu Zahlungen von R$ 1.650,00 führt. Weitere Informationen anzeigen!
Denn wer hat Anspruch auf das INSS-Extra?
Daher ist die INSS-Ergänzung für Personen in den folgenden Situationen gedacht:
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- Völlig beeinträchtigte Sicht;
- Schwerwiegende mentale Veränderungen;
- Müssen ständig bettlägerig sein;
- Völlige Unbeweglichkeit der Arme und Beine;
- Verlust einer Hand und beider Füße;
- Amputation eines Arms und/oder Beins;
- Fehlen beider Beine.
Darüber hinaus kann der Begünstigte, wenn er unter einer der oben nicht aufgeführten Erkrankungen leidet, aber Unterstützung bei seinen täglichen Aufgaben benötigt, diesen zusätzlichen Betrag gerichtlich beantragen.
Tagesordnung für Oktober
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Sehen Sie sich nun den INSS-Zahlungsplan für Oktober und das Datum der zusätzlichen Einzahlung von R$ 330,00 für die Invaliditätsrente an, entsprechend der letzten Ziffer der NIS des Inhabers:
Letzte Leistungsnummer | Zahlungsdatum |
1 | 25. Oktober |
2 | 26. Oktober |
3 | 27. Oktober |
4 | 30. Oktober |
5 | 31. Oktober |
1 und 6 | 1. November |
2 und 7 | 3. November |
3 und 8 | 6. November |
4 und 9 | 7. November |
5 und 0 | 8. November |
Erwähnenswert ist außerdem, dass die Zahlungen für diejenigen, die mehr als den Mindestlohn verdienen, am 25. November beginnen. Für diejenigen mit höheren Beträgen beginnt die Einzahlung am 1. November.